Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

- zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen -

  1. Allgemeines
    1. Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen - insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers - sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
  2. Angebote, Verträge
    1. Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder vorgedruckte Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind.
    2. Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für Vereinbarungen, durch welche dieses Formerfordernis aufgehoben oder erleichtert werden soll.
    3. Erklärungen und Anzeigen des Bestellers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
  3. Preise
    1. In unseren Preisen sind - soweit nichts anderes vereinbart ist - die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht, Zölle, Umsatzsteuer und sonstige Abgaben nicht enthalten. Sollten sich solche Kosten, Gebühren, Zölle oder Steuern nach Vertragsschluss erhöhen, sind wir berechtigt, dem Besteller die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  4. Werkzeuge, Maschinenzusätze, Sondereinrichtungen und Modelle
    1. Diese bleiben unser Eigentum, auch wenn der Besteller uns diese ganz oder teilweise vergütet.
  5. Vorauszahlung, Sicherheitsleistung, Einbehalt
    1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis 30 Tage nach Rechnungsstellung abzugs- und spesenfrei zahlbar. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Unser Verlangen ist schriftlich an den Besteller zu richten. Leistet dieser nicht innerhalb angemessener Frist nach Zugang des Schreibens Vorauszahlung bzw. Sicherheit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Leistungsort
    1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ab Werk Karlstein (INCOTERMS 2020).
  7. Versand, Lieferungen
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer. Teillieferungen sind zulässig. Ziffer 6 bleibt unberührt.
  8. Liefertermine
    1. Verzögern sich der Versand oder die Lieferung aus uns nicht zuzurechnenden Umständen, werden Liefertermine und – fristen um den Zeitpunkt der Behinderung verlängert. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat uns der Besteller eine Nachfrist von drei Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist zu setzen. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht ergibt sich nur dann, wenn der Verzug von uns zu vertreten ist.
  9. Transportversicherung
    1. Wir sind berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Bestellers eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswertes der Ware, abzuschließen.
  10. Eigentumsvorbehalt
    1. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache.
    2. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht und der Besteller überträgt uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.
    3. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Besteller diese Waren seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
  11. Höhere Gewalt
    1. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Dauern die genannten Umstände mehr als 6 Monate an, verpflichten sich die Parteien, eine der Situation angemessene Regelung zu treffen.
  12. Produktangaben
    1. Unsere Angaben über unsere Produkte und Geräte sowie über unsere Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungs-technischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen.
  13. Beanstandungen
    1. Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung) schriftlich zugegangen sein.
  14. Mängelhaftung
    1. Wir gewährleisten, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, dass die Ware bei Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden technischen Normen entspricht und frei von Mängeln ist, die auf nicht spezifikationsgerechte Ausführung, ungeeignetes Material oder schlechte Verarbeitung zurückzuführen sind. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese schriftliche Anzeige, so sind alle Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
    2. Mangelhafte Lieferungen werden in angemessener Frist auf unsere Kosten nachgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt. Wird durch den Besteller nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit eingeräumt, um die notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen durchzuführen, sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Das Recht auf Minderung der Vergütung bleibt ansonsten ausgeschlossen.
    3. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller wie auch wir selbst zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  15. Fehlmengen
    1. Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns das zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine entsprechende Gutschrift.
  16. Haftung und Verjährung
    1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen, vor- oder nachvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund sowie Art und Umfang der eingetretenen Schäden ausgeschlossen Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
    2. Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haften wir – aus welchem Rechtsgrund auch immer – nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, sowie in Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
    3. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Für Schadensersatzansprüche sowie für Liefergegenstände, die nach ihrer üblichen Bestimmung für ein Bauwerk verwendet werden, gelten die gesetzlichen Fristen.
  17. Rechnungsabschlüsse
    1. Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erhaben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche der Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
  18. Gerichtsstand
    1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aschaffenburg. Wir sind ebenfalls berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
  19. Anwendbares Recht
    1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts.
  20. Teilunwirksamkeit
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.